Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 26.09.2021 möchten wir noch einmal auf die nachfolgenden Hygienemaßnahmen und -regeln gemäß der geltenden Thüringer Infektionsschutzverordnung in den Wahllokalen der Stadt Rudolstadt hinweisen.
- Der Zutritt zum Wahllokal ist nur so vielen Wählern gleichzeitig gestattet, wie Wahlkabinen im Wahllokal vorhanden sind.
- Beim Betreten und während des Aufenthalts im Wahllokal ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen ist zu beachten und einzuhalten.
- Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten.
Wir bitten Sie den Anweisungen der Wahlvorstände in den Wahllokalen zu folgen.