Altes Recht im neuen Gewand - seit 1827 vorgerichtliche Streitschlichtung

Die meisten Streitigkeiten des täglichen Lebens lassen sich mit Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen auch ohne Gerichtsverfahren zu einem guten Ende bringen. Davon profitieren alle Beteiligten. Denn was nützt es, vor Gericht Recht zu bekommen, wenn dabei das Verhältnis zum Nachbarn nachhaltig zerstört wird? Ein weiterer Vorteil der Schiedsverhandlung: Es spart Kosten, Zeit und Nerven. Von Gesetzes wegen ist die Schiedsperson auch in sogenannten Privatklagesachen gefragt. Haben Bürgerinnen oder Bürger Anzeige erstattet - wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder leichter Körperverletzung - entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird das öffentliche Interesse verneint, müssen sich die Betroffenen selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden. Dies ist jedoch erst möglich, nachdem versucht wurde, sich mit dem Täter außergerichtlich zu einigen. Ein solcher Sühneversuch (Güteverhandlung) findet vor der Schiedsperson statt.


Vorteile der Schiedsstelle:

  • Unbürokratisch: Die Schiedsstelle ermöglicht eine einfache und unkomplizierte Konfliktlösung, ohne dass aufwendige und formale Gerichtsverfahren notwendig sind.

  • Kostengünstig und bürgernah: Die Verfahren vor der Schiedsstelle sind deutlich günstiger als Gerichtsverfahren und richten sich an die Bedürfnisse und Anliegen der Bürger, was sie zu einer zugänglichen Alternative macht.

  • Verschwiegen und unparteiisch: Alle Verhandlungen und Gespräche in der Schiedsstelle finden unter strikter Vertraulichkeit statt. Die unparteiischen Schiedspersonen sorgen dafür, dass die Interessen beider Seiten neutral berücksichtigt werden.

  • Schnelle Bearbeitung: Konflikte können in der Regel zeitnah und ohne lange Wartezeiten geklärt werden, was eine rasche Entlastung für die Beteiligten bedeutet.

  • Immer erreichbar: Die Schiedsstelle ist flexibel und bietet den Parteien die Möglichkeit, schnell und unkompliziert einen Termin zu vereinbaren, ohne lange bürokratische Prozesse.

  • Vergleiche sind 30 Jahre vollstreckbar: Eine Einigung, die vor der Schiedsstelle erzielt wird, hat rechtlich bindenden Charakter und kann innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren vollstreckt werden, ähnlich wie ein gerichtliches Urteil.

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Schiedsstelle Rudolstadt
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07407 Rudolstadt

Telefon. 03672 412341
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