Schiedsstellen
Fachdienst: Büro des Bürgermeisters

Unsere Aufgaben und Themengebiete

  • Einrichtung und Verwaltung der Schiedsstellen im Gebiet der Stadt Rudolstadt
Schiedsstelle 1
zuständig, wenn der Antragsgegner in folgenden Ortsteilen wohnt:

Rudolstadt-Zentrum, -Nord, -Ost, -West
Rudolspark
Pflanzwirbach
Cumbach
Unterpreilipp
Oberpreilipp
Schiedsfrau: Anja Mehlis Breitscheidstraße 114 b
07407 Rudolstadt
  Telefon: 0151 64032365
Sprechzeit: nach telefonischer Vereinbarung
 
Schiedsstelle 2
zuständig, wenn der Antragsgegner in folgenden Ortsteilen wohnt:

Ammelstädt
Breitenheerda
Eichfeld
Eschdorf
Geitersdorf
Haufeld
Heilsberg
Keilhau
Lichstedt
Milbitz
Mörla
Remda
Schaala
Schwarza
Sundremda
Teichel
Teichröda
Treppendorf
Volkstedt
Volkstedt-West
Schiedsfrau: Annette Scherzberg Marktstraße 39
07407 Rudolstadt
  Telefon: 03672 412341 oder 423732
  E-Mail: schiedsstelle@hotmail.com
Sprechzeit: jeden 2. Donnerstag im Monat, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Marktstraße 39, 2. OG

 

Auf der Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetzes (ThürSchStG) hat die Stadt Rudolstadt entsprechend ihrer Einwohnerzahl zwei Schiedsstellen eingerichtet.

Die kommunalen Schiedsstellen bieten eine bürgernahe und kostengünstige Gelegenheit, zivilrechtliche Streitigkeiten (vermögensrechtliche Ansprüche, Nachbarschaftsrecht, Mietsachen usw.) außergerichtlich, aber mit dem gleichen rechtlichen Gewicht wie andere vollstreckungsfähige Titel (z.B. ein Urteil) durch rechtskräftigen Vergleich zu schlichten.

Die Schiedsstellen werden nicht tätig bei Arbeitsrechts-, Familien- und Kindschaftssachen oder wenn an der Streitsache eine Gebietskörperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist.

Soweit bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung von bestimmten Straftaten, wie Hausfriedensbruch (StGB § 123), Beleidigung (StGB § 185 ff), Körperverletzung (StGB §§ 223, 229), Bedrohung (StGB § 241), Verletzung des Briefgeheimnisses (StGB § 202) oder Sachbeschädigung (StGB § 303 ff) der Privatklageweg beschritten werden soll, ist in Thüringen vor Einreichung der Privatklage die Durchführung eines Sühneversuchs vor der zuständigen Schiedsstelle vorgeschrieben.

Die Staatsanwaltschaft kann Strafsachen von geringem öffentlichen Interesse zur außergerichtlichen Erledigung an die Schiedsstelle übergeben.

Die Einleitung eines Schiedsverfahrens, für das Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden, bedarf eines schriftlichen Antrags mit folgenden notwendigen Angaben:


Wer hat wem - wo - wann - was getan und was will der Antragsteller


Vor Antragstellung auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wird die Kontaktaufnahme zur zuständigen Schiedsperson empfohlen.

 

Weitere Informationen zu diesem Gebiet erhalten Sie unter:

Bund Deutscher Schiedmänner und Schiedfrauen (BDS) e.V. http://www.bdsev.de/ und bei der Stadtverwaltung Rudolstadt, Fachdienst Recht, Sicherheit und Ordnung.

Elektronische Post (E-Mail)

Die auf den Internetseiten unter rudolstadt.de genannten E-Mail-Adressen dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.

Bei der Kommunikation mit den E-Mail-Adressen werden folgende Dateitypen als Anhang/Anlage akzeptiert:
*.docx | *.xlsx | *.pdf | *.pptx | *.ppsx | *.jpg | *.jpeg | *.tif | *.png | *.bmp | *.zip | *.7z

Nicht akzeptiert werden:
*.doc | *.docm | *.dot | *.dotm | *.ppt | *.pptm | *.xls | *.xlsm | *.exe | *.cmd | *.bat | *.odt | *.ott | *.rtf

Sobald Anlage/Anhang einer E-Mail über einen nicht zugelassenen Dateitypen verfügen, wird die betroffene E-Mail vollständig abgewiesen und nicht zugestellt. Eine diesbezügliche Information über die Abweisung kann nicht garantiert werden.