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Schiedsstellen
Fachdienst: Büro des Bürgermeisters
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Unsere Sprechzeiten
- Montag geschlossen
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- Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
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Herr Reuter
- 03672 486-301
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- 03672 48648-301
Unsere Aufgaben und Themengebiete
- Einrichtung und Verwaltung der Schiedsstellen im Gebiet der Stadt Rudolstadt
Schiedsstelle 1 zuständig, wenn der Antragsgegner in folgenden Ortsteilen wohnt: |
Rudolstadt-Zentrum, -Nord, -Ost, -West Rudolspark Pflanzwirbach Cumbach Unterpreilipp Oberpreilipp |
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Schiedsfrau: | Anja Mehlis | |
Sprechzeit: | nach telefonischer Vereinbarung | |
Schiedsstelle 2 zuständig, wenn der Antragsgegner in folgenden Ortsteilen wohnt: |
Ammelstädt Breitenheerda Eichfeld Eschdorf Geitersdorf Haufeld Heilsberg Keilhau Lichstedt Milbitz Mörla Remda Schaala Schwarza Sundremda Teichel Teichröda Treppendorf Volkstedt Volkstedt-West |
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Schiedsfrau: | Annette Scherzberg | |
Sprechzeit: | nach telefonischer Vereinbarung |
Auf der Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetzes (ThürSchStG) hat die Stadt Rudolstadt entsprechend ihrer Einwohnerzahl zwei Schiedsstellen eingerichtet.
Die kommunalen Schiedsstellen bieten eine bürgernahe und kostengünstige Gelegenheit, zivilrechtliche Streitigkeiten (vermögensrechtliche Ansprüche, Nachbarschaftsrecht, Mietsachen usw.) außergerichtlich, aber mit dem gleichen rechtlichen Gewicht wie andere vollstreckungsfähige Titel (z.B. ein Urteil) durch rechtskräftigen Vergleich zu schlichten.
Die Schiedsstellen werden nicht tätig bei Arbeitsrechts-, Familien- und Kindschaftssachen oder wenn an der Streitsache eine Gebietskörperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist.
Soweit bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung von bestimmten Straftaten, wie Hausfriedensbruch (StGB § 123), Beleidigung (StGB § 185 ff), Körperverletzung (StGB §§ 223, 229), Bedrohung (StGB § 241), Verletzung des Briefgeheimnisses (StGB § 202) oder Sachbeschädigung (StGB § 303 ff) der Privatklageweg beschritten werden soll, ist in Thüringen vor Einreichung der Privatklage die Durchführung eines Sühneversuchs vor der zuständigen Schiedsstelle vorgeschrieben.
Die Staatsanwaltschaft kann Strafsachen von geringem öffentlichen Interesse zur außergerichtlichen Erledigung an die Schiedsstelle übergeben.
Die Einleitung eines Schiedsverfahrens, für das Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden, bedarf eines schriftlichen Antrags mit folgenden notwendigen Angaben:
Wer hat wem - wo - wann - was getan und was will der Antragsteller
Vor Antragstellung auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wird die Kontaktaufnahme zur zuständigen Schiedsperson empfohlen.
Elektronische Post (E-Mail)
Die auf den Internetseiten unter rudolstadt.de genannten E-Mail-Adressen dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
Bei der Kommunikation mit den E-Mail-Adressen werden folgende Dateitypen als Anhang/Anlage akzeptiert:
*.docx | *.xlsx | *.pdf | *.pptx | *.ppsx | *.jpg | *.jpeg | *.tif | *.png | *.bmp | *.zip | *.7z
Nicht akzeptiert werden:
*.doc | *.docm | *.dot | *.dotm | *.ppt | *.pptm | *.xls | *.xlsm | *.exe | *.cmd | *.bat | *.odt | *.ott | *.rtf
Sobald Anlage/Anhang einer E-Mail über einen nicht zugelassenen Dateitypen verfügen, wird die betroffene E-Mail vollständig abgewiesen und nicht zugestellt. Eine diesbezügliche Information über die Abweisung kann nicht garantiert werden.