Außenwerbung im Rudolstädter Stadtgebiet wird überprüft

Mit der Verabschiedung des neuen, insbesondere auf Schiller, Altstadt und Heidecksburg bezogenen Marketingkonzeptes der Stadt Rudolstadt gewinnt die Erhaltung und Verbesserung des

Mit der Verabschiedung des neuen, insbesondere auf Schiller, Altstadt und Heidecksburg bezogenen Marketingkonzeptes der Stadt Rudolstadt gewinnt die Erhaltung und Verbesserung des Stadtbildes zunehmend an Bedeutung für die touristische Entwicklung. Die gegenwärtig laufenden Sanierungsmaßnahmen und die Baulückenschließung tragen zur Aufwertung der überwiegend als Denkmalschutzensemble ausgewiesenen Altstadt Rudolstadt bei. Diese Anstrengungen werden seitens der Stadt fortgeführt, um die touristischen Potenziale Rudolstadts nutzen zu können.
Den Bemühungen zur Aufwertung der historischen Altstadt und der Stadt insgesamt wirken die vielfach ohne Genehmigung bzw. in störender Form oder Anzahl in den vergangenen Jahren errichteten Werbeanlagen entgegen. Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Anlagen der Außenwerbung mit einer Ansichtsfläche über einem Quadratmeter bedarf gemäß der Thüringer Bauordnung einer Baugenehmigung. Des Weiteren wurden im Hinblick auf die Pflege des Stadtbildes in Rudolstadt für einzelne Stadtgebiete wie die Altstadt, das Villenviertel, die alten Ortskerne und Wohngebiete in der Rudolstädter Werbeanlagensatzung zusätzlich Festlegungen zur Größe, Gestaltung und Anbringungsort der Werbeanlagen getroffen, die für genehmigungspflichtige und auch verfahrensfreie Anlagen gelten. Mit der Neufassung der Werbeanlagensatzung durch den Stadtrat 2009 erhielt die Stadtverwaltung zugleich den Auftrag, gemeinsam mit der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt die im Stadtgebiet bestehenden Werbeanlagen hinsichtlich der Zulässigkeit entsprechend der Festlegungen der Satzung sowie der Genehmigung nach der Thüringer Bauordnung zu überprüfen. Diese Überprüfung, die auf eine Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und den Erhalt des Stadtbildes gerichtet ist, soll bis zum Jahresende durchgeführt werden.
Die derzeit gültige Fassung der Werbeanlagensatzung ist im Internet unter Ortsrecht / Satzungen abrufbar.
Zurzeit werden die Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücken bzw. an deren Hausfassaden ungenehmigte Werbung angebracht ist, angeschrieben und aufgefordert diese zu entfernen. Durch Antragstellung kann, bei Voraussetzung entsprechender Genehmigungsfähigkeit, auch rückwirkend eine Genehmigung erlangt werden.
Für Rückfragen zur Werbeanlagensatzung steht den Bürgern der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung  unter der Telefonnummer 03672/486623 oder per E-Mail unter verkehr@rudolstadt.de zur Verfügung.