Am 15. November 2008 werden die Raten für das IV. Quartal 2008 Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der erteilten Gebühren- und Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten, unter Angabe ihrer Personenkonto-Nummer bzw. Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund, auf das Konto bei Kreissparkasse Saalfeld – Rudolstadt, Bankleitzahl: 830 503 03, Konto- Nr. 4108 zu überweisen.
Aus Kostengründen werden keine Zahlscheine verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Rathaus, im Bürgerservice, erhältlich bzw. stehen auch hier im Internet zur Verfügung.
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