Am 15. August 2011 werden die Raten für das III. Quartal 2011 für die Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer - Vorauszahlungen mit der anteiligen Erhöhung für das Kalenderjahr 2011 entsprechend des zuletzt erteilten Steuerbescheides an die Stadt Rudolstadt fällig. Wir bitten den geänderten Betrag zu beachten.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten, unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf das Konto bei der
Kreissparkasse Saalfeld – Rudolstadt
Bankleitzahl: 830 503 03
Konto- Nr. 41084
zu überweisen.
Bitte informieren Sie bei Daueraufträgen Ihre Hausbank über die geänderte Höhe der Steuer für das III. und IV. Quartal 2011.
Aus Kostengründen werden keine Zahlscheine verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Rathaus, im Bürgerservice, erhältlich bzw. stehen im Internet zur Verfügung.
Stadtverwaltung Rudolstadt
Sachgebiet Steuern