Neue Steuersätze sind nun in Rudolstadt gültig

Mit der im aktuellen Amtsblatt Nr. 09/2011 veröffentlichten Hebesatz-Satzung der Stadt Rudolstadt haben die im Stadtrat beschlossenen Steuererhöhungen nun ihre Gülti

Mit der im aktuellen Amtsblatt Nr. 09/2011 veröffentlichten Hebesatz-Satzung der Stadt Rudolstadt haben die im Stadtrat beschlossenen Steuererhöhungen nun ihre Gültigkeit erlangt. Damit verbunden ist, dass vom Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung in den nächsten Tagen geänderte Abgaben-Veranlagungsbescheide verschickt werden müssen. Steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger, die ein entsprechendes Schreiben erhalten, werden gebeten, die neuen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern zu beachten und in den angegebenen Fristen an die Kommune zu überweisen.