Bei Streitsachen können Schiedsstellen in Rudolstadt genutzt werden

Auf der Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetzes hat die Stadt Rudolstadt entsprechend ihrer Einwohnerzahl zwei Schiedsstellen eingerichtet. Bei bestimmten Streitsac

Auf der Grundlage des Thüringer Schiedsstellengesetzes hat die Stadt Rudolstadt entsprechend ihrer Einwohnerzahl zwei Schiedsstellen eingerichtet. Bei bestimmten Streitsachen können und sollten sie auch genutzt werden, denn die kommunalen Schiedsstellen bieten eine bürgernahe und kostengünstige Gelegenheit, zivilrechtliche Streitigkeiten wie zum Beispiel vermögensrechtliche Ansprüche, Nachbarschaftsrecht, Mietsachen usw. außergerichtlich, aber mit dem gleichen rechtlichen Gewicht wie andere vollstreckungsfähige Titel (z.B. ein Urteil) durch rechtskräftigen Vergleich zu schlichten.

Die Schiedsstellen werden allerdings nicht tätig bei Arbeitsrechts-, Familien- und Kindschaftssachen oder wenn an der Streitsache eine Gebietskörperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist.

Soweit bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung von bestimmten Straftaten, wie Hausfriedensbruch (StGB § 123), Beleidigung (StGB § 185 ff), Körperverletzung (StGB §§ 223, 229), Bedrohung (StGB § 241), Verletzung des Briefgeheimnisses (StGB § 202) oder Sachbeschädigung (StGB § 303 ff) der Privatklageweg beschritten werden soll, ist in Thüringen vor Einreichung der Privatklage die Durchführung eines Sühneversuchs vor der zuständigen Schiedsstelle vorgeschrieben.

Die Staatsanwaltschaft kann Strafsachen von geringem öffentlichen Interesse zur außergerichtlichen Erledigung an die Schiedsstelle übergeben.

Die Einleitung eines Schiedsverfahrens, für das Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden, bedarf eines schriftlichen Antrags mit folgenden notwendigen Angaben:

Wer hat wem - wo - wann - was getan und was will der Antragsteller

Vor Antragstellung auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wird die Kontaktaufnahme zur zuständigen Schiedsperson empfohlen.

 

Schiedsstelle 1 ist zuständig, wenn der Antragsgegner in folgenden Ortsteilen wohnt:

Rudolstadt Stadtgebiet, Rudolspark, Pflanzwirbach, Cumbach, Unterpreilipp Oberpreilip
Schiedsfrau:
Christa Eggert
Ludwig-Jahn-Straße 12
07407 Rudolstadt
über Bürgerservice Rudolstadt
03672/486-320

Sprechzeit:

 

nach telefonischer Vereinbarung

 

 

Schiedsstelle 2 ist zuständig, wenn der Antragsgegner in folgenden Ortsteilen wohnt:
Volkstedt, Volkstedt-West, Schwarza, Schaala, Eichfeld, Keilhau, Lichstedt, Mörla

Schiedsfrau:
Annette Scherzberg

Marktstraße 39

07407 Rudolstadt

über Bürgerservice Rudolstadt
03672/486-320

Sprechzeit:

 

jeden 2. Donnerstag im Monat, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Marktstraße 39, 2. OG

 

 

Weitere Informationen zu Möglichkeiten der Schiedsstellen gibt es beim Bund Deutscher Schiedmänner und Schiedfrauen (BDS) e.V. www.bdsev.de und bei der Stadtverwaltung Rudolstadt, Fachdienst Recht, Sicherheit und Ordnung .