Im Amtsblatt Nr. 15/2008 vom 03. September sind die neu gefasste Rudolstädter Straßenreinigungssatzung und die dazu gehörende Gebührensatzung sowie ein Anhang mit der überarbeiteten Straßenliste bekannt gemacht worden. Wie zu erwarten, gab es dazu eine Reihe von Fragen, die Anwohner und Grundstückseigentümer in diesem Zusammenhang an die Verwaltung herangetragen haben. Dazu nun einige Erläuterungen seitens des FD Tiefbau und Umwelt:
Die bis zur amtlichen Bekanntmachung der Neufassungen rechtswirksamen Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzungen (RuStrReiS und RuStrReiGebS) wurden überarbeitet und durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Das Inkrafttreten erfolgt durch Stadtratsbeschluss rückwirkend zum 01. Januar 2008. Die Satzungsneufassungen regeln vor allem die Problematik der Gleichbehandlung der Hinterlieger. Nach Prüfung des Reinigungsumfanges werden drei Reinigungsklassen eingeführt. In der Anlage der RuStrReiS sind alle Straßen aufgelistet, die von der öffentlichen Straßenreinigung wöchentlich, zweiwöchentlich bzw. vierwöchentlich gereinigt werden.
In den nächsten Wochen werden nun alle erforderlichen Daten zur Erstellung neuer Bescheide zusammengestellt. Für Straßen, die nach der Neufassung nicht mehr durch die öffentliche Straßenreinigung gereinigt werden, bekommen die Anlieger so bald wie möglich einen Aufhebungsbescheid und das bereits gezahlte Geld rückerstattet. Alle Anlieger, die durch die neue Straßenreinigungssatzung veranlagt werden, erhalten ebenfalls einen neuen Bescheid mit Verrechnung. Wegen des dafür erforderlichen Arbeitsaufwandes bittet die Verwaltung um etwas Geduld.
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