Zahlungstermin für Jahreszahler Grundsteuer und Hundesteuer

Am 1. Juli 2025 werden die Beträge der Jahreszahler für die Grundsteuer und die Hundesteuer des Kalenderjahres 2025 mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.

Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels SEPA-Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten unter Angabe ihres Kassenzeichens die Beträge zur Fälligkeit auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

                                               Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt

                                               IBAN: DE77 8305 0303 0000 0410 84

                                               BIC:    HELADEF1SAR

                       

                                               Volksbank eG Gera-Jena-Rudolstadt

                                               IBAN: DE47 8309 4454 0300 0110 12   

                                               BIC:    GENODEF1RUJ            

 

Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels SEPA-Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt oder auf der Internetseite unter formulare.rudolstadt.de erhältlich.