Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel nach § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine durch die EU beschlossene Vorgabe, welche ab dem 6. Juni 2025 den Wechsel für Stromkunden innerhalb 24 Stunden sicherstellen soll.
Der neue Prozess betrifft die technische Abstimmung des Stromlieferantenwechsels im Hintergrund, der innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss. Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen müssen selbstverständlich weiterhin berücksichtigt werden und bleiben bestehen. Lediglich die Bearbeitungszeiten und die zeitlichen Abfolgen ändern sich im Rahmen des neuen Prozesses. Ein Stromvertrag kann also nicht innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden.
Was ist neu und was ändert sich?
Die Neuregelung betrifft nicht nur den Lieferantenwechsel, sondern auch Prozesse zur An- und Abmeldung bei Umzügen. Die wesentlichste Neuerung ist, dass eine Ab- und/oder Anmeldung nicht mehr rückwirkend gemeldet werden kann. Lieferverträge müssen bei Umzug fristgemäß in die Zukunft abgemeldet werden und auch Neuanmeldungen von Leerständen und die Anmeldungen von Mietern sind im Voraus – mindestens 14 Tage vorab – mitzuteilen. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Vertrag zum richtigen Zeitpunkt startet oder endet. Eine manuelle Rückabwicklung ist durch die gesetzlichen Prozesse und Fristen, welche wir zwingend mit anderen Marktpartnern einhalten müssen, nicht mehr möglich.
Ohne eine Marktlokations-ID keine Anmeldung möglich
Zudem ist für eine Anmeldung ab sofort eine Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich. Die Angabe einer Zählernummer reicht nicht mehr aus. Es ist wichtig, die MaLo-ID zu kennen. Vermieter sollten diese ihren Mietern bei Vertragsabschluss mitteilen. Bei der MaLo-ID (Abkürzung für Marktlokations-Identifikationsnummer) handelt es sich um einen 11-stelligen Code, um Ihre Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren. Sie finden die MaLo-ID in der Regel auf Ihrer Stromrechnung oder auf anderen Dokumenten, wie zum Beispiel Ihrer Vertragsbestätigung. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden, fordern wir diese beim zuständigen Netzbetreiber an – das kann aber zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anmeldung führen.
Auf unseren Formularen und auf unserer Website haben wir Eingabefelder zur MaLo-ID ergänzt. Zudem erhalten alle Kunden bei Umzug oder Versorgerwechsel eine Zählerablesekarte, über welche sie uns die Zählerstände für eine korrekte Abrechnung zukommen lassen können.
Welche Daten/Dokumente werden für die Anmeldung noch benötigt?
Für die Anmeldung sind neben der MaLo-ID noch
• die Zählernummer
• der Zählerstand zum Tag der Wohnungsübergabe
• eine Kopie des Mietvertrages und
• das Übergabeprotokoll auch
erforderlich.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Daten/Dokumente bei der Anmeldung vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Müssen Sie wegen der Umstellung selbst aktiv werden?
Nein, nicht zwingend. Wenn Sie keinen Umzug planen oder den Anbieter wechseln möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Jedoch: Bei einem Wechsel oder Umzug, also bei einer An- oder Abmeldung, denken Sie bitte an die rechtzeitige Einreichung der notwendigen Unterlagen – mindestens 14 Werktage im Voraus. Ganz wichtig: Ihre MaLo-ID nicht vergessen.
Sie haben noch weitere Fragen?
Die Kolleginnen und Kollegen des EVR-Kundenservices sind persönlich in der Oststraße 18 montags bis mittwochs von 9.00-13.00 Uhr, donnerstags von 13.00-18.00 Uhr und freitags von 9.00-12.00 Uhr für Sie da und beraten Sie kompetent und individuell.
Gern können Sie das Kundenservice auch telefonisch unter 03672 444 222 kontaktieren oder eine Mail schreiben an kundenservice@ev-rudolstadt.de.