Zahlungstermin für Grund- und Gewerbesteuer

II. Quartal 2025

Am 15. Mai 2025 werden die Raten für das II. Quartal 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.

Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels SEPA-Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten unter Angabe ihres Kassenzeichens die Beträge zur Fälligkeit auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
                
                Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
                IBAN: DE77 8305 0303 0000 0410 84
                BIC:    HELADEF1SAR
        
                Volksbank eG Gera-Jena-Rudolstadt
                IBAN: DE47 8309 4454 0300 0110 12    
                BIC:    GENODEF1RUJ        

Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels SEPA-Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt oder auf der Internetseite unter formulare.rudolstadt.de erhältlich.