Der nach § 31 Abs.2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungs-verband Loquitz / Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.
Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern.
Schaubezirk: 2, Rudolstadt
Schautermin: 12. März 2025, 9:00 Uhr
Treffpunkt: Bleichwiese, Ecke Röntgenstraße/Cumbacher Straße
Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden: Cumbach vor und in Cumbach sowie Mörlagraben zwischen Bayreuther Platz und Pferdekoppel
Für Fahrmöglichkeiten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Angepasste Kleidung und Schuhwerk/Stiefel sind erforderlich.
Folgende Zielstellung soll erreicht werden:
Einschätzung des Gewässerzustandes, Ermittlung von Unterhaltungsbedarf und Abstimmung über Möglichkeiten zur Gewässerentwicklung. Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.