Rudolstadt beginnt mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide

Grundlage ist erstmals die neue Berechnung nach der Grundsteuerreform

Heute startet die Stadt Rudolstadt mit dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 und die Folgejahre. Hintergrund der neuen Bescheide ist die Grundsteuerreform, die durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 angestoßen wurde.

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Sie finanziert unter anderem Schulen, Kindergärten, Bibliotheken sowie den Erhalt und den Ausbau der kommunalen Infrastruktur. Als Objektsteuer knüpft sie an den vorhandenen Grundbesitz an und wird jährlich von den Eigentümern entrichtet.

Mit der Grundsteuerreform wurde die bisherige Berechnungsgrundlage – die Einheitswerte aus dem Jahr 1935 – durch eine aktualisierte Bewertung abgelöst. Ziel ist es, eine gerechtere und zeitgemäße Besteuerung zu ermöglichen. Das Bundesland Thüringen wendet das sogenannte Bundesmodell an.

Zum Stichtag 1. Januar 2022 waren alle Eigentümer verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Auf Basis dieser Daten hat das Finanzamt die Grundsteuerwerte und Messbeträge festgelegt, die der Stadt Rudolstadt übermittelt wurden. Diese Werte bilden nun die Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer.

Die Stadt Rudolstadt bittet alle Steuerpflichtigen, die neuen Bescheide sorgfältig zu prüfen. Sollten Fragen oder Unklarheiten auftreten, können sich die Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Finanzamt oder an die Stadtverwaltung wenden.

Für nähere Informationen zur Grundsteuerreform hat die Stadt Rudolstadt eine Sonderseite eingerichtet. Dort finden Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitere Details zur Berechnung und den rechtlichen Grundlagen: www.rudolstadt.de/stadt/aktuelles/grundsteuerreform

Berechnung der Grundsteuer

Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus in Rudolstadt verdeutlicht die neue Berechnungsweise:

Grundsteuerwert

x

Steuermesszahl

=

Grundsteuermessbetrag

x

Hebesatz

=

Grundsteuer

200.000,00€

x

0,031 %

=

62,00 €

x

490 %

=

303,80 €

Die Stadt Rudolstadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und Mitwirkung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform.