Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, in der Stadt Rudolstadt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit von Ende August bis Anfang Oktober Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.
Die betroffenen Grundstücke sind dem Planausschnitt in der Anlage zu entnehmen.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind Sie nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) als Grundstücksberechtigte/r verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Etwaige durch diese Vorhaben entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Enteignungsbehörde die Entschädigung fest.
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