Kontrollen zu den Meldepflichten sind vorgesehen
Im Amtsblatt Nr. 06/2010 vom 21. April wurde die vom Stadtrat beschlossene Neufassung der Hundesteuersatzung amtlich bekannt gemacht. Damit gelten nun auch die neuen Steuersätze, zu denen in den vergangenen Tagen von der Verwaltung die Bescheide verschickt worden sind. Die Satzung regelt, wer als Halter eines Hundes steuerpflichtig ist und welche Befreiungen oder Ermäßigungen angewendet werden können. Die Verwaltung bittet alle Hundebesitzer, ihren Steuerpflichten entsprechend nachzukommen. Falls Meldepflichten nicht erfüllt werden, so ist das eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Stadt erwägt, wie bereits vor einigen Jahren schon einmal praktiziert, entsprechende Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Hundesteuer durchführen zu lassen.
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