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Zahlungstermin für Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. August 2023 werden die Raten für das III. Quartal 2023 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.

Wir bitten um Beachtung der jährlichen Zahlungsfälligkeit für sogenannte Kleinbeträge der Grundsteuer. Für Grundstücke, deren Jahresbetrag 15,00 € nicht übersteigt, wird die Grundsteuer am 15. August des Kalenderjahres fällig.

Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels SEPA-Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben oder ihre Hausbank durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt

IBAN: DE77 8305 0303 0000 0410 84

BIC:    HELADEF1SAR

 

Volksbank eG Gera-Jena-Rudolstadt

IBAN: DE47 8309 4454 0300 0110 12

BIC:    GENODEF1RUJ

Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels SEPA-Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt oder auf der Internetseite unter www.rudolstadt.de erhältlich.