Von links: Silvia Ammon, Sachbearbeiterin Sachgebiet Tiefbau, Sachgebietsleiter Marko Schönheyd, Landrat Marko Wolfram und Bürgermeister Jörg Reichl. Foto: Martin Modes

Einspurigkeit zwischen Oberpreilipp und Unterpreilipp beschlossen

Lösungsgespräch mit Landrat und Bürgermeister zur Klärung der besten Verkehrsregelung für die Anwohner

Auf der Kreisstraße K 126 zwischen Oberpreilipp und Unterpreilipp wird in wenigen Tagen eine Stahlgleitwand aufgestellt und eine Einspurigkeit der Straße hergestellt. Die tatsächliche lichte Breite von 2,20 Metern erfordert eine Beschilderung von 1,90 Metern, da Sicherheitsabstände zu berücksichtigen sind. „Ich bin froh, dass wir hier zusammen einen vorerst gangbaren Weg gefunden haben, der in den beiden Ortsteilen akzeptiert wird“, sagt Landrat Marko Wolfram nach einem Ortstermin am Mittwoch dieser Woche. Die Einspurigkeit sei unstrittig notwendig, bestätigte auch Bürgermeister Jörg Reichl. Landrat und Bürgermeister ging es in der Vorortbegehung darum, mit den Bürgern aus den beiden Orten zu besprechen, wie die einspurige Verkehrsregelung für die Anwohner am besten umzusetzen ist.

Zur Vorgeschichte: Eine Kontrollbefahrung durch die Mitarbeiter des Sachgebiets Tiefbau im Landratsamt hatte im vergangenen Jahr auf der Kreisstraße K 126 zwischen Oberpreilipp und Unterpreilipp Risse im Bankettbereich und im Bereich des Asphaltes vor allem an der talseitigen Fahrspur ergeben. Auch im Bereich der früheren Sanierungsmaßnahmen waren erneute Rissbildungen erkennbar. Da das Landratsamt als Straßenbaulastträger für die Unterhaltung und Sicherung der Straße zuständig ist, vergab es einen Auftrag an einen Baugrundgutachter zur Feststellung des Zustandes.

Die Schadens- und Gefährdungsbeurteilung des daraufhin beauftragten Baugrundgutachters hatte das Schadensbild als gravierend eingestuft und festgestellt, dass es zu plötzlichen Abbrüchen von Teilen des Banketts und der talseitigen Fahrspur kommen kann. „Zur Verkehrssicherung ist deshalb die Sperrung der talseitigen Fahrspur auf einer Länge von ca. 300 Metern ab der Ortsausfahrt in Richtung Unterpreilipp erforderlich und bis auf weiteres nur eine einbahnige Nutzung möglich.“ Das erläuterte am Mittwochnachmittag der Sachgebietsleiter Tiefbau, Marko Schönheyd beim Ortstermin mit Landrat Marko Wolfram und Rudolstadts Bürgermeister Jörg Reichl, den beiden Ortsteilbürgermeistern und den anwesenden Anwohnern. Die Informationen dazu hatte er auch kürzlich schon in den Einwohnerversammlungen gegeben.

Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt hatte den Termin vorgeschlagen, um vor einer verkehrsrechtlichen Anordnung den Sachverhalt mit den Beteiligten zu besprechen. Amtsleiter Rüdiger Kurrat vom Straßenverkehrsamt erläuterte die Möglichkeiten, die es gebe, um hier eine rechtssichere Anordnung umzusetzen. Grundsätzlich stand zu entscheiden, ob es eine Einbahnstraßenregelung von Unterpreilipp nach Oberpreilipp geben müsse. Das hätte zur Folge, dass der Verkehr aus Oberpreilipp nach Unterpreilipp über Cumbach gelenkt werden müsse.

Der Wunsch der Bürger ist es, den Verkehr über eine Ampelreglung auch weiterhin in beide Richtungen zu ermöglichen. Obwohl die örtlichen Verhältnisse insbesondere am Ortsausgang von Oberpreilipp wenig Möglichkeiten für die erforderlichen Aufstellflächen für eine Lichtsignalanalage geben, konnte eine Lösung gefunden werden. Die Ampel am Ortsausgang von Oberpreilipp soll nun so geschaltet werden, dass sie dort in der Regel auf Grün steht und es wenig Wartezeiten gibt. In der Gegenrichtung wird die Ampel bedarfsorientiert geschaltet. Ob die Ampelregelung so langfristig funktionieren kann, wird die Straßenverkehrsbehörde unter Kontrolle nehmen.

Die durch das Tiefbauamt beauftragte Verkehrszählung für den Bereich zwischen Ober- und Unterpreilipp hatte im Dezember für einen Zeitraum von 24 Stunden ein Verkehrsaufkommen von 622 PKW und 13 LKW ergeben, wobei die Spitzenbelastungen zwischen 07:00 und 8:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 16:00 Uhr auftraten. 

Die Verkehrsregelung zwischen den beiden Ortsteilen wird über eine längere Zeit erforderlich sein, denn für die Sicherung der Böschung sowie eine grundhafte Sanierung des Straßenabschnittes ist ein längerer Planungsvorlauf und die Einordnung der notwendigen Haushaltsmittel in den Kreishaushalt erforderlich. Über das weitere Vorgehen können wir erst nach Vorlage der Baugrunduntersuchung entscheiden, für die im diesjährigen Haushalt Mittel eingeplant sind“, stellt Schönheyd klar.

Die Stahlgleitwand wird aus zwei Stücken bestehen, so dass die Zugänglichkeit der talseitig vorhandenen Grundstückszufahrt gewährleistet ist. Der Winterdienst wurde bereits für die neuen Fahrbahnverhältnisse organisiert. Abgesichert ist auch, dass die Feuerwehr bis auf weiteres von Cumbach aus anrücken wird.

Für die Zeit der Sperrung sind noch weitere Aufgaben zu lösen. Damit die landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit einer Breite von 2,50 Metern ebenfalls die einbahnige Strecke fahren können, soll nun geprüft werden, ob die Straße hangseitig verbreitert werden kann, dazu wären Grundstückszukäufe und Abtragsarbeiten an der angrenzenden Böschung erforderlich. Der Landrat sicherte zu, dass diese Prüfung durch das Tiefbauamt des Landkreises erfolgen wird, wenn die Einspurigkeit steht, die dann vorerst nur für PKW genutzt werden kann.