Läden dürfen auch wie hier zum 3. Oktober bei bestimmten Anlässen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Foto: Michael Wirkner

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage 2023

Töpfermarkt, Rudolstadt-Festival, Herbstmarkt und Schillers Weihnacht sind besondere Anlässe für längere Öffnungszeiten

Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt gibt im Amtsblatt vom 19. Januar 2023 bekannt, dass nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) für das Jahr 2023 besondere Öffnungszeiten für Verkaufsstellen in Rudolstadt festgesetzt wurden.
In Rudolstadt dürfen 2023 die Läden anlässlich des Töpfermarktes am 14. Mai, des Rudolstadt-Festivals am 09. Juli, des Herbstmarktes am 03. Oktober und des Weihnachtsmarktes „Schillers Weihnacht“ am 10. Dezember in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 ThürLadÖffG dar. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 3. Februar 2022.