Abschläge werden auf alten Stand gesenkt

EVR reagiert auf Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage

EVR reagiert auf Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage

Die von der Politik beschlossene Gasbeschaffungsumlage ist kurzfristig gekippt worden. Deshalb wird die EVR die daraus resultierende Preissteigerung zurücknehmen und für die Rudi-Sonderverträge die Abschläge auf den alten Stand vom September 2022 senken.

„Das sind gute Nachrichten“, sagt Thomas Zaremba, Geschäftsführer der EVR, „auch wenn uns die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung lange in Atem gehalten hat. Wir begrüßen, dass die Gasbeschaffungsumlage abgeschafft und damit unsere Kundinnen und Kunden entlastet werden. Diese und weitere von der Politik geplanten Entlastungen werden wir selbstverständlich 1:1 an unsere Kunden weitergeben“, so Zaremba. „Das Gleiche gilt auch für die vom Bundestag geplante Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent.“

Allerdings hatte die Bundesregierung noch zwei weitere Umlagen (Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage) eingeführt. Beide bleiben bestehen und erhöhen den Arbeitspreis. Da jedoch gleichzeitig die Umsatzsteuer gesenkt wird, ergeben sich ab 1. November 2022 schlussendlich wieder die gleichen Abschlagshöhen wie im September.

Bei Verträgen zur Grund- und Ersatzversorgung werden die Abschläge neu berechnet. Alle Kunden werden in den nächsten Wochen schriftlich informiert.

„Wie es nun weitergeht - vor allem mit der praktischen Umsetzung von Gaspreis- und Strompreisbremse und mit der noch nie dagewesenen Preisdynamik - wissen wir noch nicht“, so Thomas Zaremba. „Sobald wir mehr wissen, werden wir informieren.“

Falls Kunden ihren Abschlag individuell ändern möchten, können sie diesen bequem und einfach im Kundenportal unter kundenportal.ev-rudolstadt.de anpassen. Die EVR ist auch telefonisch erreichbar unter: 03672 444-222, bittet aber um Verständnis, dass es aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Quelle: Energieversorgung Rudolstadt GmbH