Das bisher vielgestaltige und ungeordnete "Werbeschilderwesen" entlang der Straßen in Rudolstadt soll in Zukunft einheitlichen Regeln folgen und damit insgesamt beitragen, das Ortsbild zu verbessern.
Verantwortlich dafür zeichnet seit kurzem die Energieversorgung Rudolstadt GmbH (EVR), die damit auch Ansprechpartner und Ratgeber für alle Interessenten an einer Hinweisbeschilderung an Straßenbeleuchtungsanlagen, wie die Lichtmasten korrekt heißen, in Rudolstadt ist.
Grundlage ist ein Gestattungsvertrag, in dem die Stadt der EVR in einer Kooperation "das alleinige ausschließliche Recht einräumt, die in ihrem Eigentum stehenden öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet zur Betreibung und Durchführung der Hinweisbeschilderung für ortsansässige Gewerbetreibende zu nutzen."
Neben den Nutzungsentgelten regelt der neue Vertrag auch, für welche Straßen konkret Werbung an Lichtmasten gestattet ist. Für alle in der Anlage nicht aufgelisteten Straßen wird es rechtlich nicht mehr zulässig sein, Werbetafeln zu errichten, es sei denn, der Fachdienst Tiefbau und Umwelt der Stadtverwaltung hat eine zusätzliche Genehmigung erteilt.
Ganz wichtig für Gewerbetreibende, Firmen, Handelseinrichtungen und Institutionen, die für sich an den Lichtmasten werben oder Hinweise geben wollen, sind die technischen Daten der neuen Beschilderung. Die Schilder haben einen feuerverzinkten Rohrrahmen in der Größe 0,75 x 0,75 Meter. Die Werbetafeln bestehen aus Aluminium und sind beidseitig als Werbefläche nutzbar. Fachgerecht installiert werden sie zukünftig nur von Mitarbeitern der EVR. Generell bedeutet das für alle Nutzer, sich in Sachen Genehmigung, Anschaffung und Aufstellungsort an die Abteilung Vertrieb/Marketing der EVR, Herrn Engel oder Frau Hampe, Telefon 03672 444-229, oder e-mail stefanie.hampe@ev-rudolstadt.de zu wenden. Dort erhalten Interessenten auch eine entsprechende Beratung zu den Kosten, technischen Details und zum notwendigen Vertrag.
Für alle bisher installierten Werbeschilder der unterschiedlichsten Formate gilt noch eine Übergangsfrist bis Ende dieses Jahres. Bis dahin können die alten gegen die einheitlichen, neuen Schilder ausgetauscht werden. Was dann noch an ungenehmigten Schildern die Lichtmasten in Rudolstadt ziert, wird im Sinne einer Gleichbehandlung und eines verbesserten Gesamteindrucks entlang der Straßen kostenpflichtig für den Verursacher entfernt.