Die gegenwärtigen Wetterbedingungen machen es erforderlich, auf einige grundlegende Regeln im Umgang mit Schnee- und Eisglätte hinzuweisen. Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rudolstadt sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, Schnee zu räumen und die Flächen entsprechend abzustumpfen. Dabei ist zum Abstumpfen kein Salz zu verwenden, da die verschiedensten Oberflächen auf Straßen, Wegen und Plätzen nicht in jedem Fall salzresistent sind und somit Reparaturfolgekosten entstehen. Außerdem sollte der Umweltschutz berücksichtigt werden. Die Grünanlagen und Bäume können dem Tausalz nicht ewig trotzen. Weiterhin möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen bzw. bitten, in Bereichen, wo Vorflächen oder Vorgärten vorhanden sind, den Schnee dort abzulagern und nicht auf die Fahrbahn zu schieben, da hiermit der Abfluss von Tauwasser verhindert oder im Falle der Straßenräumung per Schneepflug der Schnee wieder auf die Gehwege geschoben wird.
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