Erstattung der Hortgebühren und der Elternbeiträge in den Kindergärten

Die Stadt Rudolstadt hat sich entschieden die Hortgebühren für März und April nicht einzuziehen und vorläufig auszusetzen. „Leider ist bis heute durch das Land Thüringen nicht geregelt worden, wie die Erstattung der Gebühren zu erfolgen hat. Wir haben uns deshalb entschieden die Hortgebühren für die beiden Monate auszusetzen und sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden sie mit den Monaten Januar und Februar verrechnet.“, so Bürgermeister Reichl. Wenn das Gesetz vorliegt, erhalten die Eltern einen Änderungsbescheid, sofern ihre Kinder in den ersten beiden Monaten des Jahres im Hort angemeldet waren. Die Träger der Kindergärten wurden gebeten, umgehend den Eltern die Beiträge des Vormonats zu erstatten, sofern sie ihre Kinder nicht einen einzigen Tag in die Notbetreuung gebracht haben. Für die anderen Eltern wird auf Grund der unklaren Rechtslage eine Erstattung dann vorgesehen, wenn der Landtag eine abschließende Entscheidung getroffen hat.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit