Fortschreibung der Corona-Verordnung

Am Sonntag, den 8. November trat eine Ergänzung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Thüringen in Kraft. So kann sich ab sofort eine kinderreiche Familie mit mehr als zwei Kindern zwar weiterhin nur mit einem weiteren Haushalt treffen, die Personenhöchstzahl von 10 Personen darf dabei aber überschritten werden.

Zudem ist der Freizeitsport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wieder möglich. Vereinsverantwortliche aus Rudolstadt werden gebeten sich wegen der Öffnung der Sportstätten mit dem Sachgebiet Sport per Telefon 03672 486 412 oder per E-Mail an sport@rudolstadt.de in Verbindung zu setzen.

Die Fortschreibung der Verordnung erlaubt auch in der Fußball-Regionalliga Nordost Trainings- und Wettkampfbetrieb nach Maßgabe der Infektionsschutzkonzepte ohne Zuschauer. Für Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten wird die Quarantänezeit auf maximal zehn Tage verkürzt. Allerdings gibt es dabei Ausnahmen, beispielsweise für Mediziner.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit