Bei weiterer Betreuung zu Hause können Elternbeiträge für den halben Monat Juni erstattet werden

Die Stadt Rudolstadt steigt ab 02.06.2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb bei der Kindergartenbetreuung ein. Dennoch ist die Gefahr einer Infektion oder gar Erkrankung in eine Einrichtung nicht ausgeschlossen. Die Empfehlung der Fachberater zur Öffnung der Kindergärten sieht vor, dass Eltern, die ihr Kind weiterhin zu Hause betreuen können, dies möglichst auch tun sollten.

Die Stadt Rudolstadt steigt ab 02.06.2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb bei der Kindergartenbetreuung ein. Dennoch ist die Gefahr einer Infektion oder gar Erkrankung in eine Einrichtung nicht ausgeschlossen. Die Empfehlung der Fachberater zur Öffnung der Kindergärten sieht vor, dass Eltern, die ihr Kind weiterhin zu Hause betreuen können, dies möglichst auch tun sollten. Um dem Ansinnen Rechnung zu tragen, hat sich die Stadt Rudolstadt entschieden, Eltern die ihr Kind vom 02.06.2020 für einen weiteren halben Monat betreuen können, die Beiträge gegen Antrag zu erstatten. Die Regelungen sind wie folgt formuliert:

Erfolgt vom 01.06.2020 bis 14.06.2020 keinerlei Betreuung des Kindes in der Einrichtung, dann wird der hälftige Monatsbeitrag erstattet. Die Befreiung kann nur als Erstattung oder Verrechnung in den Folgemonaten erfolgen und ist als Antrag über den Kindergarten an die Stadt zu stellen. Der Antrag muss bis spätestens 15.07.2020 in der Einrichtung eingegangen sein. Eine Erstattung erfolgt nur an Personen, die die persönlichen Beitragsschuldner sind, insbesondere nicht an Personen, deren Beiträge nach § 90 SGB VIII ganz oder zum Teil vom Landkreis getragen werden. Eine zeitliche Ausdehnung dieser Regelungen ist vorerst nicht vorgesehen. Die Erstattung erfolgt durch die Stadt Rudolstadt nur, wenn seitens des Freistaates Thüringen keine Beitragsfreiheit für den Monat Juni 2020 erklärt wird. Von der Förderung einer sogenannten „Halbtagsbetreuung“  wird kein Gebrauch gemacht, da vorrangig der Schutz vor Ansteckung der Grund für die Beitragsbefreiung ist. Die nur teilweise Betreuung führt nicht entscheidend zur Entlastung der personellen Situation.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit