Vollzugskraft Martin Dornheim und seine Kollegin Jana Lutz bei einer Streife zur Überprüfung der Einhaltung der aktuellen Allgemeinverfügung. Foto: Michael Wirkner

Patrouille für die Gesundheit aller

Vollzugskräfte der Stadtverwaltung unterstützen momentan das Landratsamt bei der Überprüfung der Einhaltung der aktuellen Allgemeinverfügung. 17 Vollzugskräfte und weitere Mitarbeiter und Auszubildende der Stadtverwaltung bilden Zweierteams für die Streifen.

Vollzugskräfte der Stadtverwaltung unterstützen momentan das Landratsamt bei der Überprüfung der Einhaltung der aktuellen Allgemeinverfügung. 17 Vollzugskräfte und weitere Mitarbeiter und Auszubildende der Stadtverwaltung bilden Zweierteams für die Streifen. Letzten Freitag waren dafür Vollzugskraft Martin Dornheim vom Rudolstädter Ordnungsamt und Auszubildende Jana Lutz unterwegs im Stadtgebiet. „Allein 32 momentan geschlossene Spielplätze müssen in Rudolstadt und den Ortsteilen auf die Einhaltung der Verordnung und des Kontaktverbots überprüft werden. Hinzukommen die Parks. Es bleibt abzuwarten wie sich die Situation entwickelt.“, so Dornheim, der die Lage der vergangenen Tage als „eher ruhig“ bezeichnete. Doch nicht nur die stadteigenen Plätze und Einrichtungen werden durch die Mitarbeiter der Verwaltung überprüft. Ihr Ziel ist neben der Kontrolle des erlassenen Kontaktverbots auch die Überprüfung zur Einhaltung von Geschäftsschließungen.

Welches Geschäft noch geöffnet haben darf und unter welchen Voraussetzungen Restaurants weiter betrieben und welche Läden von den Sonderöffnungen Gebrauch machen dürfen, sind Fragen, die sich nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch die Bürger stellen. Darf ich denn noch das Haus verlassen und mit wem und wie vielen Personen darf ich mich noch treffen? All diese Fragen sind durch die Allgemeinverfügung des Landkreises und in der Thüringer Verordnung geregelt und damit gesetzlich bindend. Zuwiderhandlungen sind keine Ordnungswidrigkeiten wie das Falschparken, sondern Straftaten.

„Da ist es gar nicht so leicht selbst den Überblick über aktuelle Bestimmungen und Gesetzmäßigkeiten zu behalten.“, so Jana Lutz. „Nach der Veröffentlichung der neuen Thüringer Grundverordnung geisterte das Gerücht durch die Presse, dass Eisläden kein Eis auf die Hand mehr verkaufen dürfen. Das war aber falsch.“, beschreibt Dornheim die unüberschaubare Lage und ergänzt: „Bis jetzt mussten wir nur am Anfang sehr wenigen Gewerbetreibenden nahe legen schließen zu müssen. Hier spielte oft Unwissenheit eine Rolle. Meistens reagierten die Betroffenen aber mit Verständnis.“

Bisher mussten die Vollzugkräfte nur auf die Menschen einreden und den ein oder anderen Appell für die Gesundheit halten. Der große Bußgeldkatalog oder das Rufen der Polizei zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung ist in Rudolstadt noch nicht nötig gewesen. „Das kann sich natürlich schnell ändern, umso länger die Beschränkungen im Alltag gelten.“, gibt Dornheim zu bedenken.

Ein jeder Bürger ist dazu aufgerufen, sich an die Umsetzung der Verordnungen zu halten, um die gesundheitlichen Folgen im Stadtgebiet so gering wie möglich zu halten. Damit auf Verstöße schnell reagiert werden kann, sind die Streifen der Stadtverwaltung nun sieben Tage in der Woche bis in die Abendstunden und stichprobenartig auch darüber hinaus unterwegs. Eine Patrouille für die Gesundheit aller.

Michael Wirkner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit