EVR verzichtet auf März-Abschläge für Strom und Erdgas für Gewerbetreibende

Der örtliche Energieversorger EVR ist auch in Krisensituationen für seine Kunden da. Bei allen einheimischen Gewerbetreibenden, die von der Corona-Krise und den damit verbundenen Schließungen (gem. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 18. März 2020 für den Landkreis) betroffen sind, setzt die EVR die Abschlagszahlung für den Monat März 2020 aus.

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Der örtliche Energieversorger EVR ist auch in Krisensituationen für seine Kunden da. Bei allen einheimischen Gewerbetreibenden, die von der Corona-Krise und den damit verbundenen Schließungen (gem. Allgemeinverfügung des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 18. März 2020 für den Landkreis) betroffen sind, setzt die EVR die Abschlagszahlung für den Monat März 2020 aus.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen gültigen Rudi-Strom bzw. Rudi-Erdgas-Vertrag mit der EVR abgeschlossen haben. Bitte reichen Sie bis zum 24. März 2020 einen formlosen Antrag unter Angabe Ihrer Kundennummer ein. Bitte geben Sie uns auch Ihren Zahlweg (Selbstzahler bzw. SEPA-Lastschriftkunde) an. Nutzen Sie dazu bitte die Mailadresse service@ev-rudolstadt.de oder senden Sie den Antrag per Fax an 03672 / 444-212. Es können nur schriftliche Anträge berücksichtigt werden.

Auch wenn unser Kundenzentrum aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation geschlossen ist, sind wir telefonisch unter 03672 444-222 oder per Mail unter service@ev-rudolstadt.de für Sie erreichbar. Bei Störungsfällen im Bereich Strom/Beleuchtung erreichen Sie unsere Mitarbeiter weiterhin unter 03672 444-333 und im Bereich Erdgas/Wärme unter 03672 444-444.

Bleiben Sie gesund!

Quelle: Energieversorgung Rudolstadt GmbH