Weltkarte

Weltkarte

Rückkehrer aus Risikogebieten müssen für 14 Tage zu Hause bleiben

Aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des Corona-Virus hat das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung für sogenannte Reiserückkehrer aus Risikogebieten erlassen.

» Bitte beachten Sie die aktuellsten Meldungen, da aufgrund der dynamischen Entwicklung ständig Überarbeitungen und Anpassungen der Allgemeinverfügungen erlassen werden.

Aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des Corona-Virus hat das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung für sogenannte Reiserückkehrer aus Risikogebieten  erlassen.

Hierin wird festgelegt, dass Einwohner, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr verpflichtet sind, zu Hause zu bleiben.

Zu den Risikogebieten (nach Robert-Koch-Institut, Stand 15. März) gehören: Italien, Iran, in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan), in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang), in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), in Österreich: Bundesland Tirol, in Spanien: Madrid, in USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York. Besonders betroffene Gebiete in Deutschland: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen).

Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts wird die Liste der Risikogebiete fortlaufend aktualisiert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit