"Himmelslaternen" dürfen in Thüringen nicht mehr starten

Laut "Thüringer Fluglaternenverordung" (ThürOBFluglatVO), die am 12.10.2009 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 41/2009 S. 1663 ff. verkündet worden ist,

Laut "Thüringer Fluglaternenverordung" (ThürOBFluglatVO), die am 12.10.2009 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 41/2009 S. 1663 ff. verkündet worden ist, dürfen die zum Beispiel zu Festen und Feiern beliebten "Himmelslaternen" im Freistaat nicht mehr starten. Die Verordnung trat am 20.10.2009 in Kraft. Danach ist der Betrieb von unbemannten Ballonen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird (so genannte "Fluglaternen" oder "Himmelslaternen"), generell verboten. Verstöße können mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet werden.