Energieversorgung Rudolstadt GmbH - kurz EVR

Energieversorgung Rudolstadt GmbH - kurz EVR

Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG (EGRR) hat Insolvenzverfahren eröffnet – EVR springt als Ersatzversorger ein

Auf eigenen Antrag der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG (EGRR) hat das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 31.10.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Auf eigenen Antrag der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG (EGRR) hat das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 31.10.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Vom Netzbetreiber, der EnR Energienetze Rudolstadt GmbH, erhielt die Energieversorgung Rudolstadt GmbH (EVR) am heutigen Tage die Nachricht, dass die Stromkunden ab sofort nicht mehr von der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG (EGRR) versorgt werden können.

Die Kunden werden nunmehr, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, von der EVR im Rahmen der Ersatzversorgung sicher mit Strom beliefert. Alle Betroffenen werden von der EVR angeschrieben und über die so genannte „Ersatzversorgung“ durch den örtlichen Grundversorger in Kenntnis gesetzt.

Der Preis für diese Ersatzversorgung ist im Vergleich zu den EVR-Rudi-Sonderpreisen höher. Deshalb besteht die Möglichkeit in die jeweils günstigeren Tarife (Rudi-Produkte) der EVR zu wechseln. So sparen die Kunden nicht nur langfristig bares Geld, sondern profitieren auch von einem zuverlässigen Energieversorger vor Ort. Für eine persönliche, individuelle Beratung stehen die Mitarbeiter im EVR-Kundenzentrum in der Oststraße 18 zur Verfügung. Sie können sie erreichen unter: 03672 444-222.

Gern können Sie auch persönlich zu den folgenden Öffnungszeiten im EVR-Kundenzentrum vorbeikommen:

Montag 07:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr


Quelle: Energieversorgung Rudolstadt GmbH