Rudolstadt-Festival vom 4. - 7. Juli 2019

Rudolstadt-Festival vom 4. - 7. Juli 2019

Wichtige Hinweise für Besucher des Rudolstadt-Festivals

Auch zum diesjährigen Rudolstadt-Festival haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ihre Dauerkarten zum Vorzugspreis von 48,00 € bzw. 24,00 € (ermäßigt) erhalten.

Auch zum diesjährigen Rudolstadt-Festival haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ihre Dauerkarten zum Vorzugspreis von 48,00 € bzw. 24,00 € (ermäßigt) erhalten. Diese Karten gelten jedoch ausschließlich für Bewohner des Landkreises, welche zum Zeitpunkt des Rudolstadt-Festivals hier über ihren Hauptwohnsitz verfügen. Für Besucher des Festivals, welche lediglich einen Nebenwohnsitz im Landkreis angemeldet haben, gilt dies nicht. Sie benötigen normale Dauerkarten.

Innenstadt-Karten können noch an den Kassen erworben werden. Kinder bis zum vollendetem 6. Lebensjahr haben freien Zutritt.

Die Karten können am Donnerstag, 04.07., von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr und  am Freitag, 05.07., von 10.00 Uhr bis 23.00 Uhr  am Stand auf dem Platz der OdF in Bändchen eingetauscht werden.

Am Stand ist die Vorlage des Personalausweises bei Erwachsenen und bei Kindern ein Dokument mit Lichtbild und Adresse zwingend erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur bei einer Legitimation mit diesen Dokumenten ein Eintausch der Karten in Bändchen erfolgen kann. So ist beispielsweise der Eintrag von Kindern im Reisepass der Eltern nicht ausreichend. Sollte kein Lichtbildausweis vorhanden sein, besteht die Möglichkeit eine Meldebescheinigung ausstellen zu lassen. Diese wird ebenfalls akzeptiert.

Des Weiteren achten Sie später bitte darauf, dass eventuell zu eng angelegte Bändchen nur von den zuständigen Mitarbeitern am Bändcheneintausch-Stand aufgeschnitten und umgetauscht werden können.

Die Ausgabe der Passierscheine erfolgt noch bis zum Freitag, 05.07., im Bürgerservice im Rathaus Rudolstadt zu den Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Sperrzeiten keine Passierscheine für Anwohner oder dienstlich Beschäftigte notwendig sind. Anwohner benötigen keinen Passierschein. Hier genügt die Vorlage des Personalausweises. Die Anlieferung der Geschäfte sollte außerhalb der Sperrzeiten erfolgen, wie es auch jetzt schon vorgeschrieben ist. Dienstpläne sind  dem Veranstalter auf Verlangen vorzulegen. Es werden in diesem Jahr verstärkt Kontrollen zur Notwendigkeit zum Erhalt eines Passierscheines durchgeführt.

Die  Gartenbesitzer der Gartensparten "Große Wiese", „Am Pulverturm“ und "Krumme Wiese" benötigen keinen Passierschein, wenn sie an der Absperrung Kleiner Damm einen Nachweis erbringen, dass sich ihr Garten in den genannten Sparten befindet. Firmen, die die Absperrung kleiner Damm durchfahren wollen, benötigen einen Passierschein.

Alle genannten Maßnahmen dienen dazu, Missbrauch von Vergünstigungen abzuwenden, Vorzugspreise für die einheimische Bevölkerung auch zukünftig zu ermöglichen sowie die Sicherheit der Einwohner und Gäste zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter der Festival-Security regeln den Durch- bzw. Übergang an der Elisabethbrücke nach eigenem Ermessen und nach Einschätzung der Situation. Kinderwagen, Fahrräder, Bollerwagen etc. werden bei erhöhtem Besucheraufkommen über die „Neue Cumbacher Brücke“ umgeleitet. Es empfiehlt sich, den Übergang mit genannten Transportmitteln gänzlich zu meiden.