Die Einwohner der ehemaligen Stadt Remda-Teichel müssen sich betreffs ihrer Veranlagung der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer für das laufende Jahr noch etwas gedulden, denn der ursprünglich angekündigte 2. Steuertermin am 15. Mai kann leider seitens der Stadtverwaltung nicht eingehalten werden. Abbuchungen von Grund- und Gewerbesteuern zu dieser Fälligkeit erfolgen nicht, da es noch einige Probleme bei der Datenübernahme und mit der neu zu installierenden Software gibt. In Abhängigkeit von deren technischer Lösung kann voraussichtlich erst Ende Juni die Versendung der entsprechenden Bescheide erfolgen. Der Fälligkeitstermin der Steuerzahlung ist dann der 15. August 2019.
Die zuletzt von der Stadt Remda-Teichel erteilten Steuerbescheide für Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer behalten allerdings bis zu einer Neuveranlagung durch die Stadt Rudolstadt ihre Gültigkeit. Auch die Bankverbindung der Stadt Remda-Teichel bleibt bestehen und kann weiterhin für Einzahlungen genutzt werden. Die Einzugsermächtigungen (SEPA-Lastschriftmandate), die bereits der Stadt Remda-Teichel erteilt wurden, werden von der Stadt Rudolstadt übernommen. Steuerpflichtige können jedoch auch Überweisungen der Steuerbeträge zum 15. Mai vornehmen. Dazu muss der Name und Vorname sowie die bisherige Personenkonto-Nummer als Verwendungszweck angegeben werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gern zur Verfügung. Das sind für die Bereiche:
Gewerbesteuer Frau Merkel 03672 486 214 Grundsteuer Frau Bernhardt
Frau Lamprecht03672 486 215
03672 486 218Hundesteuer Frau Gering 03672 486 216
Die Stadtverwaltung bittet alle Betroffenen um Verständnis für diese technisch bedingten Verzögerungen.