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EVR warnt vor unseriösen Praktiken bei Haustürgeschäften

In der letzten Woche stellte die EVR ihren Kundinnen und Kunden die Jahresverbrauchsabrechnungen 2018 zu. Dies nehmen jetzt offenbar wieder einmal Betrüger zum Anlass, um sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Vornehmlich werden dabei ältere Menschen und

In der letzten Woche stellte die EVR ihren Kundinnen und Kunden die Jahresverbrauchsabrechnungen 2018 zu. Dies nehmen jetzt offenbar wieder einmal Betrüger zum Anlass, um sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Vornehmlich werden dabei ältere Menschen und solche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, aufgesucht. Die Masche ist dabei immer die gleiche: Die Betrüger geben sich als angebliche Vertragspartner der EVR aus, um neue Stromlieferverträge abzuschließen. Kunden berichteten davon, dass sich die Betrüger Stromrechnungen zeigen lassen, um Daten abzugleichen und um sich Unterschriften zu erschleichen. Diese werden dann verwendet, um neue Verträge mit einem anderen Lieferanten abzuschließen - bestehende Verträge mit der EVR werden somit gekündigt.

In den Fällen, in denen Stromlieferverträge im Rahmen von Haustürgeschäften abgeschlossen wurden, besteht die Möglichkeit, vom gesetzlichen Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen Gebrauch zu machen. Selbstverständlich steht die EVR, als Ihr Energieversorger vor Ort, für Fragen und persönliche Gespräche gern zur Verfügung.

Quelle: Energieversorgung Rudolstadt GmbH