Alljährlich im Herbst bewegt Einwohner im Stadtgebiet die Frage, wie mit dem herabgefallenen Laub von Bäumen, die im öffentlichen Raum vor ihren Grundstücken, an Straßen, Gehwegen und Grünstreifen stehen, zu verfahren ist. Grundsätzlich gilt auch hier die "Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Rudolstadt". Dort heißt es im Paragraph 1:
Die Verpflichtung zur Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) wird nach § 49 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 des Thüringer Straßengesetzes und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.
Das heißt, dass die Beseitigung des Laubs auch durch die Grundstückeigentümer bzw. die durch sie Beauftragten wie zum Beispiel Mieter, Hausmeister oder Reinigungsfirmen zu erfolgen hat. Das Laub darf jedoch nicht verbrannt, sondern sollte auf der zentralen Grünschnittdeponie des ZASO in Catharinau entsorgt werden. Einen freiwilligen Service dafür bietet seit einigen Jahren auch die Stadtverwaltung an. Im Bürgerservice können betroffene Eigentümer bzw. Anwohner sogenannte "Blaue Säcke" in begrenzter Stückzahl erhalten, in die das zusammengekehrte Laub zu füllen ist. Bei entsprechend angegebener Adresse, wo diese Säcke dann am Straßenrand abgestellt sind, werden sie von den Mitarbeitern des Bauhofs abgeholt.
Frank Michael Wagner
Pressereferent