Beantragung und Ausgabe der Passierscheine zum Rudolstadt-Festival

Die Ausgabe der Passierscheine erfolgt ab Montag, 25.06.2018, bis zum Freitag, 06.07.2018, zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice im Rathaus Rudolstadt.

Die Ausgabe der Passierscheine erfolgt ab Montag, 25.06.2018, bis zum Freitag, 06.07.2018, zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice im Rathaus Rudolstadt. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Sperrzeiten keine Passierscheine für Anwohner oder dienstlich Beschäftigte notwendig sind. Anwohner benötigen keinen Passierschein. Hier genügt die Vorlage des Personalausweises. Die Anlieferung der Geschäfte sollte außerhalb der Sperrzeiten erfolgen, wie es auch jetzt schon vorgeschrieben ist. Dienstpläne sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzulegen. Es werden in diesem Jahr verstärkt Kontrollen zur Notwendigkeit zum Erhalt eines Passierscheines durchgeführt.

Die Gartenbesitzer der Gartensparten "Große Wiese" und "Krumme Wiese" benötigen keinen Passierschein, wenn sie an der Absperrung Kleiner Damm einen Nachweis erbringen, dass sich ihr Garten in den genannten Sparten befindet. Firmen, die die Absperrung kleiner Damm durchfahren wollen, benötigen einen Passierschein.

Alle genannten Maßnahmen dienen dazu, Missbrauch von Vergünstigungen abzuwenden, Vorzugspreise für die einheimische Bevölkerung auch zukünftig zu ermöglichen sowie die Sicherheit der Einwohner und Gäste zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter der Festival-Security regeln den Durch- bzw. Übergang an der Elisabethbrücke nach eigenem Ermessen - nach Einschätzung der Situation. Kinderwagen, Fahrräder, Bollerwagen etc. werden bei erhöhtem Besucheraufkommen über die "Neue Cumbacher Brücke" umgeleitet. Es empfiehlt sich den Übergang mit genannten Transportmitteln gänzlich zu meiden.

Für Ihr Verständnis bedanken sich die Organisatoren im Voraus und wünschen viel Spaß beim Rudolstadt-Festival.