Sachliche Informationen zur Planung einer "Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber" in Rudolstadt

Wer bestimmt, wo Asylbewerber untergebracht werden? Das Grundgesetz der BRD regelt im Artikel 16 A das Asylrecht in Deutschland. Entsprechend eines Verte

Wer bestimmt, wo Asylbewerber untergebracht werden?
Das Grundgesetz der BRD regelt im Artikel 16 A das Asylrecht in Deutschland. Entsprechend eines Verteilungsschlüssels, der die Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigt, werden die Flüchtlinge und Asylbewerber auf die Bundesländer verteilt. Die einzelnen Bundesländer haben dazu in eigener Verantwortung Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) zu schaffen und zu betreiben.
In Thüringen gibt es seit längerer Zeit eine EAE in Eisenberg und, da diese ausgelastet ist, jetzt eine weitere in Suhl. In Eisenach hat man eine Außenstelle dieser EAE eingerichtet. Das Land Thüringen sucht nun eine geeignete Immobilie für die Errichtung einer weiteren, dauerhaften EAE neben der in Eisenberg. Suhl soll nur eine Übergangslösung sein. Eine EAE muss mindestens 501 Plätze haben, damit dort auch die Ausländerbehörde des Bundes angesiedelt werden kann.


Was ist der Unterschied zwischen einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises?
In einer EAE werden diejenigen Asylbewerber untergebracht, die erstmals, auf welchem Wege auch immer, nach Deutschland gekommen sind, damit sie zunächst einmal eine trockene, warme Unterkunft haben, mit dem Nötigsten versorgt werden, eine ärztliche Untersuchung erhalten und registriert werden können. Für Kinder besteht während der Zeit des Aufenthaltes in der EAE keine Schulpflicht und es erfolgt auch keine Aufnahme der Kinder in Kindergärten. Für alle Kosten während des Aufenthaltes in der EAE von der Unterkunft bis zur Verpflegung und ärztlichen sowie sozialen Betreuung kommt das Land auf. Derzeit werden die Personen, die sich in Thüringen in einer EAE aufhalten zu 75% auf die Anzahl der aufzunehmenden Asylbewerber des Landkreises angerechnet, in welchem sich die EAE befindet. Der Aufenthalt in einer EAE dauert für die Menschen dort ca. 2 bis 6 Wochen, sollte aber 3 Monate nicht überschreiten. Von einer EAE werden die Asylbewerber dann auf die Landkreise verteilt. Hier erfolgt die Unterbringung in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften (GU) oder in Wohnungen.
Vom Bund gibt es dazu eine Reihe von Vorgaben - zum Beispiel welche Größe an Wohnfläche einem Asylbewerber zusteht. Soll eine soziale Betreuung erfolgen, so ist diese in Gemeinschaftsunterkünften effektiver zu leisten als in einzelnen Wohnungen, die über das gesamte Kreisgebiet verteilt sein können. Die Wege zu Ärzten oder Einkaufsmöglichkeiten sollten nicht weiter als 2 km sein. Zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften zahlt der Freistaat Thüringen einen Zuschuss für die Errichtung und Ausstattung. Die gesamte finanzielle Abwicklung erfolgt über den Haushalt des Landkreises sowohl hinsichtlich der Einnahmen vom Land und vom Bund als auch der dann tatsächlich anfallenden Kosten für den Landkreis. Kinder der Asylbewerber unterliegen der Schulpflicht am Wohnort. Jüngere Kinder haben ebenso einen Anspruch auf Besuch eines Kindergartens.


Was hat es mit dem Standort altes Krankenhaus Rudolstadt auf sich?
Eigentümer des Grundstücks und der Gebäude, die gegenwärtig noch als medizinische Einrichtung genutzt werden, ist nicht die Stadt Rudolstadt sondern die Thüringen Klinik gGmbH - eine hundertprozentige Gesellschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Nur diese gGmbH kann über die weitere Nutzung entscheiden, allerdings müssen sich auch die Gremien dieser Gesellschaft an geltendes Recht halten. Die Thüringen Klinik möchte das alte Rudolstädter Krankenhaus dem Freistaat Thüringen zum Kauf anbieten. Allerdings sind dazu in den zuständigen Gremien der Klinik noch keine Beschlüsse gefasst. Das Land prüft derzeit den finanziellen Rahmen für den erforderlichen Erwerb dieser Liegenschaft und die nachfolgenden Investitionen zur Schaffung einer EAE.
Des Weiteren gibt es zu einer Reihe von Sachfragen, wie eventuell vorhandener Altlasten auf dem Grundstück oder der Problematik einer Bindung von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Krankenhausnutzung, noch keine schlüssigen Aussagen.
Nach Informationen aus dem zuständigen Thüringer Innenministerium sei es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit außerdem nicht möglich, die Zahl der unterzubringenden Asylbewerber in einer zukünftigen EAE Rudolstadt von vornherein auf 500 bis 600 Plätze zu begrenzen. Beim Erwerb der gesamten Immobilie altes Krankenhaus müsse nach den geltenden Kriterien für eine EAE eine Unterbringungskapazität von bis zu 800 Menschen zugrunde gelegt werden.


Wie werden die Flüchtlinge aufgenommen, die jetzt schon kommen?
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist, wie die anderen Landkreise auch, dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl der jetzt dem Freistaat Thüringen weiterhin zugeteilten Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen. Hierbei hat das Landratsamt geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für diese Menschen zu stellen. Die Stadt Rudolstadt wird den Landkreis bei der Erfüllung dieser humanitären Aufgabe im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und hat, da sie nicht über Eigentum von größeren, dafür geeigneten Immobilien verfügt, inzwischen auch Wohnungen für Flüchtlingsfamilien angeboten.
Wichtig dabei ist, dass die Rudolstädterinnen und Rudolstädter sich tolerant und hilfsbereit zeigen sowie die Behörden bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützen, denn es geht um Menschen, die oftmals aus großer Not nach Deutschland kommen und Hilfe dringend benötigen.