Die Ausgabe der Passierscheine erfolgt ab 23. Juni bis zum 04. Juli im Bürgerservice des Rathauses Rudolstadt zu den regulären Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Sperrzeiten, die im Amtsblatt vom 11. Juni veröffentlicht wurden, keine Passierscheine für Anwohner oder dienstlich Beschäftigte notwendig sind. Die Anlieferung der Geschäfte sollte außerhalb der Sperrzeiten erfolgen, wie es auch jetzt schon vorgeschrieben ist. Dienstpläne sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzulegen. Es werden in diesem Jahr verstärkt Kontrollen zur Notwendigkeit zum Erhalt eines Passierscheines durchgeführt.
Die Gartenbesitzer der Gartensparten "Große Wiese" und "Krumme Wiese" benötigen keinen Passierschein, wenn sie an der Absperrung Kleiner Damm einen Nachweis erbringen, dass sich ihr Garten in den genannten Sparten befindet.
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