Helfer für diesjährige Wahl gesucht

Für Tätigkeit im Wahlvorstand wird "Erfrischungsgeld" gezahlt Am 22. September diesen Jahres findet die Wahl zum 18. Bundestag statt.

Für Tätigkeit im Wahlvorstand wird "Erfrischungsgeld" gezahlt

Am 22. September diesen Jahres findet die Wahl zum 18. Bundestag statt. Für die Durchführung dieser Wahl werden allein im Stadtgebiet Rudolstadt ungefähr 200 Wahlhelfer benötigt. In jedem Wahljahr ist es ein schwieriges Unterfangen, eine ausreichende Anzahl Helfer für die Mitarbeit in den Wahlvorständen zu gewinnen.
Dankenswerter Weise gibt es in Rudolstadt aber eine ganze Reihe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich immer wieder für die freiwillige Tätigkeit in den Wahlvorständen zur Verfügung stellen. Ohne diese Bereitschaft, in den Wahlvorständen mitzuwirken, wäre die ordnungsgemäße Durchführung von demokratischen Wahlen kaum möglich.
Natürlich ist für all jene, die sich an den Wahlsonntagen besonders engagieren, eine finanzielle Zuwendung vorgesehen. Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld gezahlt. Die Höhe des Erfrischungsgeldes beträgt bei der Bundestagswahl 21,00 Euro.
Interessierte Personen, die am Wahltag wahlberechtigt sind, das heißt, sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden gebeten, ihre Bereitschaftserklärung möglichst umgehend im Wahlbüro der Stadtverwaltung, Rudolstadt, Markt 7 abzugeben.
Ansprechpartner für weitere Fragen ist Frau Katrin Mokosch vom Fachdienst Zentrale Dienste:

 

Tel:   03672 486-144
Fax:   03672 48648-144
E-Mail:   k.mokosch@rudolstadt.de