Auf Grund des längeren Dauerregens wurde der Zweckverband Wasser- und Abwasser Saalfeld/Rudolstadt (ZWA) aufgefordert, einen erhöhten Einsatz von Desinfektionsmittel bei der Bereitstellung von Trinkwasser vorzunehmen.
Nach § 37 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000 in der derzeit gültigen Fassung weist die Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes Saalfeld-Rudolstadt, Frau Dr. med. Böhm, folgendes an: Hochchlorung auf 0,3mg/l Chlor aller Anlagen ohne Aufbereitung.
Die Stadtverwaltung der Stadt Rudolstadt wurde vom ZWA aufgefordert, die Anweisung des Gesundheitsamtes der Bevölkerung bekannt zu machen. Dies erfolgt an dieser Stelle und durch Aushang am Rathaus.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Herr Hallmann vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung unter Tel. 03671/579628 zur Verfügung.