Inkrafttreten und Auslegung des Regionalplanes Ostthüringen

Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat die Genehmigung des Regionalplanes Ostthüringen durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung u

Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat die Genehmigung des Regionalplanes Ostthüringen durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr als oberste Landesplanungsbehörde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 25/2012 vom 18.06.2012 (S. 770) bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe der Genehmigung nach § 11 Abs. 1 des Thüringer Landesplanungsgesetzes trat dieser in Kraft. Den Regionalplan Ostthüringen kann mit Begründung jedermann während der Sprechzeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Stadtverwaltung Rudolstadt
07407 Rudolstadt, Markt 7, Bürgerservice

Zusätzlich steht das Planwerk im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zum Download zur Verfügung (www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/ost).