Grund- und Hundesteuern werden fällig

Am 1. Juli 2012 werden die Beträge der Jahreszahler für die Grundsteuer und die Hundesteuer mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudol

Am 1. Juli 2012 werden die Beträge der Jahreszahler für die Grundsteuer und die Hundesteuer mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt oder ihre Hausbank nicht durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf das Konto bei der
                
                           Kreissparkasse Saalfeld–Rudolstadt
                           Bankleitzahl 830 503 03
                           Konto- Nr. 41084
zu überweisen.

Aus Kostengründen werden keine Zahlscheine verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Rathaus im Bürgerservice erhältlich bzw. stehen hier auf unseren Internet-Seiten zur Verfügung.