Am 1. Juli 2012 werden die Beträge der Jahreszahler für die Grundsteuer und die Hundesteuer mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Rudolstadt fällig.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt oder ihre Hausbank nicht durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten unter Angabe ihrer Kassenkonto-Nummer als Zahlungsgrund auf das Konto bei der
Kreissparkasse Saalfeld–Rudolstadt
Bankleitzahl 830 503 03
Konto- Nr. 41084
zu überweisen.
Aus Kostengründen werden keine Zahlscheine verschickt. Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, kann der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift erteilt werden. Formulare hierfür sind im Rathaus im Bürgerservice erhältlich bzw. stehen hier auf unseren Internet-Seiten zur Verfügung.
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