Bescheide zur Straßenreinigungssatzung werden versendet

Ab 24. November werden die neu erstellten Bescheide zur rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Straßenreinigungssatzung der Stadt Rudolst

Ab 24. November werden die neu erstellten Bescheide zur rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Straßenreinigungssatzung der Stadt Rudolstadt verschickt, wobei bisher gezahltes Geld mit verrechnet wird. Inzwischen sind alle dafür nötigen Daten mit einem größeren Aufwand erhoben worden. Laut Festlegung in der neuen Satzung werden nun insgesamt weniger Straßen durch die öffentliche Straßenreinigung gesäubert. Bisher wurden die Bescheide versendet, bei denen die bis zum 31. Dezember 2007 gültige Satzung auf "null" gesetzt wurde. Diese "Nullsetzung" war notwendig, um die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren von einander zu trennen und separate Bescheide zu erstellen. Ein Teil der Grundstückseigentümer als Anlieger an jenen Straßen, die aus der Satzungsregelung "heraus gefallen" sind, haben bereits gezahltes Geld rückerstattet bekommen. Bis der letzte Bescheid allerdings verschickt und die Rückzahlungen vollständig geleistet sind, wird es noch vier bis sechs Wochen dauern. Rückerstattungen auf Grund von Straßenbaustellen erfolgen erst Anfang 2009. Die Verwaltung bittet die betroffenen Grundstückseigentümer um etwas Geduld und Verständnis.