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Genehmigung in Erhaltungssatzungsgebieten nach § 173 BauGB
Genehmigungen im Geltungsbereich von Gebieten mit Erhaltungssatzung und Gebieten mit Gestaltungssatzung - Erhaltungssatzung "Villenviertel" und Erhaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt".
Voraussetzungen:
Die Genehmigung ist erforderlich für die Errichtung, den Abbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Satzungen und für bauliche Maßnahmen, die keiner Genehmigung nach § 60 ThürBO bedürfen (genehmigungsfreie Bauvorhaben). Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erfolgt die Genehmigung nach § 173 BauGB im Rahmen der Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtbehörde als Genehmigungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen:
Ansprechpartner
Sachgebiet Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de