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Befreiung von der Gestaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt"
Erteilung von Befreiungen in Gebieten mit Gestaltungssatzung - Gestaltungssatzung "Altstadt Rudolstadt".
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag mit Begründung zur Besonderheit des Einzelfalls, der eine Befreiung rechtfertigt
- Antrag auf Befreiung, Ausnahme oder Abweichung
Ansprechpartner
Sachgebiet Stadtsanierung
Telefon. 03672 486-621
Fax. 03672 48648-621
E-Mail. sanierung@rudolstadt.de