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Außenwerbung
Für das Stadtgebiet Rudolstadt wurde die Rudolstädter Werbeanlagensatzung (RuWerbeAnlS) erlassen, welche die Errichtung, Aufstellung, Änderung und den Betrieb von Anlagen der Außenwerbung einschließlich Warenautomaten im Sinne des § 10 Thüringer Bauordnung (ThürBO) regelt. Der Geltungsbereich der RuWerbeAnlS umfasst die Schutzzonen I (Sanierungsgebiet Altstadt Rudolstadt), II (Erhaltungssatzungsgebiet Altstadt, Villenviertel Rudolstadt und alte Ortskerne) und III (an die vorgenannten Schutzzonen angrenzende Einzelhandels- und Dienstleistungszentren) sowie die festgelegten Wohngebiete, einzusehen im Geoportal der Stadt Rudolstadt.
Die in § 1 Abs. 1 der RuWerbeAnlS benannten Karten (Anlagen 1-19) können in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Ansprechpartner
Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Claudia Schmidt
Telefon. 03672 486-626
Fax. 03672 48648-626
E-Mail. verkehr@rudolstadt.de