Städtische Hochbauten, Bauordnung
Fachdienst: Bau und Umwelt

Unsere Aufgaben und Themengebiete

  • Bauantrag

    Genehmigungsbedürftig sind grundsätzlich alle Errichtungen, Neubauten, Anbauten, Änderungen und auch Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen, soweit diese nicht ausnahmsweise genehmigungsfrei sind. Im Rahmen der Behandlung des Bauantrages nach § 75 ThürBO wird die Gemeinde gemäß § 36 BauGB beteiligt. Für die Beantwortung planungs- und bauordnungsrechtlicher Einzelfragen im Vorfeld erhalten Sie Informationen von unseren Mitarbeitern.

    Zuständige Stelle/Genehmigungsbehörde

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
    Sachgebiet Bauordnung
    Schloßstrasse 24
    07318 Saalfeld/Saale

    Erforderliche Unterlagen

    Der Bauantrag ist mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages gemäß ThürBauVorlVO bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Im Rahmen der Behandlung der Anträge wird die Stadt Rudolstadt beteiligt.

    Nützliche Hinweise zum Ausfüllen des Bauantrages und die Bauantragsformulare finden Sie hier: Zentraler Thüringer Formularservice

    Ansprechpartner

    Conny Näther
    Tel. 03672 486-613
    Fax 03672 48648-613
    E-Mail: c.naether@rudolstadt.de

  • Vorbescheid

    Der Vorbescheid dient zur Klärung planungs- und bauordnungsrechtlicher Einzelfragen. Gemäß § 82 ThürBO ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Der Vorbescheid ist somit eine dem späteren Baugenehmigungsverfahren vorweggenommene Entscheidung zu Teilaspekten der rechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens. Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern.

    Zuständige Stelle/Genehmigungsbehörde

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
    Sachgebiet Bauordnung
    Schloßstrasse 24
    07318 Saalfeld/Saale

    Erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Vorbescheid ist schriftlich bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die einzelnen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen müssen so formuliert sein, dass sie mit einer eindeutigen Zustimmung oder Ablehnung beantwortet werden können. Der Umfang der erforderlichen Bauvorlagen gemäß ThürBauVorlVO richtet sich nach dem Einzelfall. Im Rahmen der Behandlung der Anträge wird die Stadt Rudolstadt beteiligt.

    Nützliche Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Vorbescheid und die Bauantragsformulare finden Sie hier: Zentraler Thüringer Formularservice

    Ansprechpartner

    Conny Näther
    Tel. 03672 486-613
    Fax 03672 48648-613
    E-Mail: c.naether@rudolstadt.de

  • Antrag auf Abweichung nach § 73 ThürBO

    Ein Antrag auf Abweichung ist erforderlich, sobald bei Bauvorhaben von Regelungen örtlichen Bauvorschriften oder städtebaulichen Satzungen (wie z.B. Bebauungspläne, Gestaltungs- und Erhaltungssatzung, Werbeanlagensatzung) abgewichen werden soll.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erfolgt die Bearbeitung des Antrages im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Der Antrag (mit Begründung) ist im Zusammenhang mit den Baugenehmigungsunterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Ansprechpartner

    Conny Näther
    Tel. 03672 486-613
    Fax 03672 48648-613
    E-Mail: c.naether@rudolstadt.de

    Zuständige Stelle/Genehmigungsbehörde

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
    Sachgebiet Bauordnung
    Schloßstrasse 24
    07318 Saalfeld/Saale

    Bei genehmigungsfreien Vorhaben ist der Antrag (mit Begründung) an die Stadt Rudolstadt, Fachdienst Bau und Umwelt zu richten.

    Zuständige Stelle (bei beantragten Abweichungen nach § 66 Abs 3 ThürBO)

    Stadtverwaltung Rudolstadt
    Fachdienst Bau und Umwelt
    Städtische Hochbauten / Bauordnung
    Markt 7
    07407 Rudolstadt

    Nützliche Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Abweichung und die Formulare finden Sie hier: Zentraler Thüringer Formularservice

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Sofern ein Bauvorhaben innerhalb der Grenzen eines Bebauungsplanes liegt und den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes einhält, kann bei der Stadt Rudolstadt, Fachdienst Bau und Umwelt ein Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden.

    Der Umfang der erforderlichen Bauvorlagen ist denen für den Bauantrag entsprechend.

    Nützliche Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Vorlage in der Genehmigungsfreistellung und die Formulare finden Sie hier: Zentraler Thüringer Formularservice

    Ansprechpartner

    Conny Näther
    Tel. 03672 486-613
    Fax 03672 48648-613
    E-Mail: c.naether@rudolstadt.de

    Zuständige Stelle/Genehmigungsbehörde

    Stadtverwaltung Rudolstadt

    Fachdienst Bau und Umwelt

    Städtische Hochbauten / Bauordnung

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

  • Stellplatzablösung und Stellplatzverpflichtung

    Kann innerhalb eng bebauter Gebiete der Nachweis über erforderliche Stellplätze im Zusammenhang mit Bauvorhaben nicht ausreichend erbracht werden, kann eine Stellplatzablöse entsprechend der aktuellen Stellplatzablösesatzung der Stadt Rudolstadt in Betracht kommen.

    Die Anzahl der abzulösenden PKW-Stellplätze wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde festgelegt.

    Ansprechpartnerin

    Conny Näther
    Tel. 03672 486-613
    Fax 03672 48648-613
    E-Mail: c.naether@rudolstadt.de

Elektronische Post (E-Mail)

Die auf den Internetseiten unter rudolstadt.de genannten E-Mail-Adressen dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.

Bei der Kommunikation mit den E-Mail-Adressen werden folgende Dateitypen als Anhang/Anlage akzeptiert:
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