Justitiar, Bußgeldstelle
Fachdienst: Büro des Bürgermeisters

Unsere Aufgaben und Themengebiete

  • Interne Rechtsberatung der Verwaltung
  • Vertragswesen
  • Widerspruchsbearbeitung
  • Prozessvertretung in verwaltungs-, zivil- und finanzgerichtlichen Verfahren
  • Ausbildung von Auszubildenden und Rechtsreferendaren
  • Erstellen und Prüfung des gesamten Ortsrechts
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (ruhender Verkehr) im Verwarn- und Bußgeldverfahren
  • Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Ruhestörungen, Ausweisdokumente u.a.) im Verwarn- und Bußgeldverfahren
  • Erlass von Bußgeldbescheiden und deren Einspruchsbearbeitung
  • Abgabe von Bußgeldakten an die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht
  • Übergabe von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden an die Vollstreckungsstelle
  • Beantragen von Erzwingungshaften
  • Annahme von Bürgeranzeigen und deren Bearbeitung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Wild- und Jagdschadenssachbearbeitung

    Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane) verursachte Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Es ist auch der Wildschaden zu ersetzen, der an den getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen eines Grundstücks eintritt.

    Jagdschäden sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung an Grundstücken entstanden sind.

    Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschäden ist bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde schriftlich anzumelden.
    Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschäden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht binnen einer Woche anmeldet, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte.
    Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der zuständigen Behörde angemeldet wird.

    Zur Anmeldung des Wild- oder Jagdschadens können Sie das Formular nutzen.

    Formulare und Dokumente

  • Obdachlosenbetreuung (gemeinsam mit Diakonie Rudolstadt)

Elektronische Post (E-Mail)

Die auf den Internetseiten unter rudolstadt.de genannten E-Mail-Adressen dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.

Bei der Kommunikation mit den E-Mail-Adressen werden folgende Dateitypen als Anhang/Anlage akzeptiert:
*.docx | *.xlsx | *.pdf | *.pptx | *.ppsx | *.jpg | *.jpeg | *.tif | *.png | *.bmp | *.zip | *.7z

Nicht akzeptiert werden:
*.doc | *.docm | *.dot | *.dotm | *.ppt | *.pptm | *.xls | *.xlsm | *.exe | *.cmd | *.bat | *.odt | *.ott | *.rtf

Sobald Anlage/Anhang einer E-Mail über einen nicht zugelassenen Dateitypen verfügen, wird die betroffene E-Mail vollständig abgewiesen und nicht zugestellt. Eine diesbezügliche Information über die Abweisung kann nicht garantiert werden.