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Bauförderung, Bauverwaltung
Fachdienst: Bau und Umwelt
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Unsere Aufgaben und Themengebiete
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Dorferneuerung
Für die Dorferneuerung werden von Bund, Land und Europäischer Union Fördermittel für kommunale und private Maßnahmen der Dorferneuerung in anerkannten Förderschwerpunkten gefördert. Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera. Zuschussberechtigt sind die Stadt Rudolstadt und Privateigentümer. Die Verfahrensweise zur Antragstellung und zu Terminen ist mit der Stadt Rudolstadt abzustimmen.
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Förderung Denkmalschutz und Denkmalpflege
Das Land Thüringen gewährt Zuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen gemäß geltender Denkmalförderrichtlinie. Zuschussberechtigt sind Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen im Sinne des § 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz. Anträge sind bei der zuständigen unteren Denkmalbehörde bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Zuständige Stelle
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Sachgebiet Bauordnung
Schloßstrasse 24
07318 Saalfeld/Saale -
Wohnungsbauförderung
Im Rahmen der Wohnungsbauförderung gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
- Förderung bei Wohnungsneubau und -kauf sowie Um- und Ausbau
- Förderung von Modernisierung und Instandsetzung im Mietwohnungsbau sowie von
Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt sowie auf den folgenden Internetseiten: -
Städtebauförderung Stadtumbau Ost - Teil Rückbau
Förderung von Maßnahmen aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau-Ost Teil Rückbau (BL-SU/R) gemäß geltender Städtebauförderrichtlinie in den für die Stadt Rudolstadt festgelegten Gebieten
- Wohngebiet Volkstedt-West und Schwarza-Nord
- Wohngebiet Volkstedt
- Wohngebiet Altschwarza
- Gebiet mit Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Altstadt Rudolstadt
Zuwendungsempfänger ist die Stadt Rudolstadt. Die Fördermittel können an Dritte weiterbewilligt werden. Die Verfahrensweise zur Antragstellung, Auswahl der Maßnahmen, Weiterreichung der Fördermittel und zu Terminen ist mit der Stadt Rudolstadt abzustimmen.Erforderliche Unterlagen
- Kostenschätzung
- Lageplan
- Maßnahmebeschreibung
- Grundrisse
- Fotos
Formulare und Dokumente
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Städtebauförderung Stadtumbau Ost - Teil Gebäudesicherung
Förderung von Maßnahmen zur Gebäudesicherung aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau-Ost (BL-SU/R) gemäß geltender Städtebauförderrichtlinie in dem für die Stadt Rudolstadt festgelegten Gebiet
- Gebiet mit Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Altstadt Rudolstadt
Zuwendungsempfänger ist die Stadt Rudolstadt. Die Fördermittel können an Dritte weiterbewilligt werden. Die Verfahrensweise zur Antragstellung, Auswahl der Maßnahmen, Weiterreichung der Fördermittel und zu Terminen ist mit der Stadt Rudolstadt abzustimmen.Erforderliche Unterlagen
- Kostenschätzung
- Lageplan
- Maßnahmebeschreibung
- Grundrisse
- Fotos
Formulare und Dokumente
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Städtebauförderung Wohnumfeldverbesserung
Förderung von Maßnahmen aus dem Thüringer Landesprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in Wohngebieten (TL-B/P-W) gemäß geltender Städtebauförderrichtlinie in den für die Stadt Rudolstadt festgelegten Gebieten
- Wohngebiet Volkstedt-West und Schwarza-Nord
- Wohngebiet Volkstedt
- Wohngebiet Cumbach
Zuwendungsempfänger ist die Stadt Rudolstadt. Die Fördermittel können an Dritte weiterbewilligt werden. Die Verfahrensweise zur Antragstellung, Auswahl der Maßnahmen, Weiterreichung der Fördermittel und zu Terminen ist mit der Stadt Rudolstadt abzustimmen.Erforderliche Unterlagen
- Kostenschätzung
- Lageplan
- Maßnahmebeschreibung
- Fotos
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Städtebauförderung "Die Soziale Stadt"
Förderung von Maßnahmen aus dem Bund-Länder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt (BL-SS) gemäß geltender Städtebauförderrichtlinie in dem für die Stadt Rudolstadt festgelegten Gebiet
- Wohngebiet Volkstedt-West und Schwarza-Nord
Zuwendungsempfänger ist die Stadt Rudolstadt. Die Fördermittel können an Dritte weiterbewilligt werden. Die Verfahrensweise zur Antragstellung, Auswahl der Maßnahmen, Weiterreichung der Fördermittel und zu Terminen ist mit der Stadt Rudolstadt abzustimmen.Erforderliche Unterlagen
- Kostenschätzung
- Lageplan
- Maßnahmebeschreibung
- Grundrisse
- Fotos
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Straßenausbaubeiträge nach KAG
Erhebung von Beiträgen gemäß gültiger Satzung der Stadt Rudolstadt über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen.
Die Stadt Rudolstadt ist verpflichtet nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in Verbindung mit der Rudolstädter Straßenausbaubeitragssatzung (RuStrABS) Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Das ThürKAG legt in § 7 fest, dass die Gemeinden hier die Stadt Rudolstadt, Beiträge zur Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen erheben können. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen setzt in jedem Falle eine rechtskräftige örtliche Beitragssatzung voraus.
Die Rechtfertigung, ein Grundstück zu einem Ausbaubeitrag zu veranlagen und es zuvor bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes zu berücksichtigen, ergibt sich aus einer Sondervorteil vermittelnden, d.h. vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 ThürKAG wird der Beitragserhebung rechtfertigende wirtschaftliche Vorteil "durch die Inanspruchnahmemöglichkeit" der ausgebauten Straße geboten, die ihrerseits geeignet ist, zu einer Steigerung des Gebrauchswertes (Nutzungswert) der betroffenen Grundstücke zu führen.
Die Straßenausbaubeitragspflicht entsteht automatisch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (d.h. technische Vollendung der Baumaßnahme, wirksame Satzung, Vorliegen aller Rechnungen) erfüllt sind.
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Erschließungsbeiträge nach BauGB
Erhebung von Beiträgen gemäß gültiger Satzung der Stadt Rudolstadt über die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen.
Die Stadt Rudolstadt erhebt Erschließungsbeiträge nach § 127 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Rudolstädter Erschließungsbeitragssatzung (RuEBS). Die Erschließung nach dem BauGB umfasst die erstmalige Herstellung einer zu Anbau bestimmten Straße, eines Weges oder Platzes.
Der Erschließungsaufwand umfasst die Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen, die Fahrbahn, den Radweg, den Gehweg, unselbstständige Parkflächen und Grünanlagen, die Beleuchtung und die Entwässerungsanlage. Die Erschließungsbeiträge nach BauGB erfassen nicht die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen oder die Herstellung der Grundstücksanschlüsse. Der ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand für eine Erschließungsanlage ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen, für Teilbeträge, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen sind.
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Vergabe von Hausnummern
Die Vergabe von Hausnummern bzw. Änderung bestehender Hausnummern erfolgt auf Antragstellung des Grundstückseigentümers oder von Amts wegen gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rudolstadt über die Festsetzung, Anbringung und Gestaltung von Hausnummern (Rudolstädter Hausnummerverordnung – RuHausNrVO vom 06.03.2024).
An dieser Stelle wird auch auf §126 Baugesetzbuch (BauGB) verwiesen.
Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen Ordnungsfunktionen für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Angabe der Grundstücksdaten
- aktueller Katasterplan mit Kennzeichnung des betroffenen Flurstücks
Formulare und Dokumente
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Rechnungs- und Haushaltsangelegenheiten
Bearbeitung der Rechnungs- und Haushaltsangelegenheiten der Aufgabengruppe Bauwesen, jährliche Haushaltsplanung.
Elektronische Post (E-Mail)
Die auf den Internetseiten unter rudolstadt.de genannten E-Mail-Adressen dienen nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
Bei der Kommunikation mit den E-Mail-Adressen werden folgende Dateitypen als Anhang/Anlage akzeptiert:
*.docx | *.xlsx | *.pdf | *.pptx | *.ppsx | *.jpg | *.jpeg | *.tif | *.png | *.bmp | *.zip | *.7z
Nicht akzeptiert werden:
*.doc | *.docm | *.dot | *.dotm | *.ppt | *.pptm | *.xls | *.xlsm | *.exe | *.cmd | *.bat | *.odt | *.ott | *.rtf
Sobald Anlage/Anhang einer E-Mail über einen nicht zugelassenen Dateitypen verfügen, wird die betroffene E-Mail vollständig abgewiesen und nicht zugestellt. Eine diesbezügliche Information über die Abweisung kann nicht garantiert werden.