Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalls

In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die gewünschten Urkunden und weitere erforderliche Unterlagen.

Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen persönlich den Sterbefall beim Standesamt an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen.

Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalls in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen:

  • Totenschein
  • Personalausweis / Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige

 

Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

  • vom Verstorbenen: Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich: Eheurkunde
  • bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich: Eheurkunde der letzten Ehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich: Eheurkunde der letzten Ehe, Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

 

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke werden gebührenfreie Urkunden bzw. Bescheinigungen ausgestellt:

  • Sterbeurkunde für die Krankenkasse
  • Sterbeurkunde für den Rentenversicherungsträger
  • Bescheinigung für die Bestattung

Weitere Urkunden für persönliche Zwecke sind gebührenpflichtig:

  • je Urkunde: 10,00 €

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