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Informationen zur Beurkundung einer Geburt
Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist immer das Standesamt, in dessen Gebiet das Ereignis stattfand.
Allgemeine Hinweise:
- alle Urkunden müssen im Original vorliegen, die Sie nach Bearbeitung wieder ausgehändigt bekommen
- fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher) benötigt
Ihr direkter Kontakt
- 03672 486-340
- 03672 48648-340
- E-Mail schreiben
Das Standesamt benötigt für die Beurkundung der Geburt folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- falls möglich, Bescheinigung von einer/m Ärztin/Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspflegers, soweit sie/er bei der Geburt zugegen war
Ledige Mutter:
- Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvaters
- Vaterschaftsanerkennung (wenn vorgeburtlich erfolgt) und ggf. Sorgeerklärung
Verheiratete Mutter:
- Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden beider Elternteile
Geschiedene Mutter:
- Heiratsurkunde der Vorehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde der Kindesmutter und des Kindesvater
- Vaterschaftsanerkennung (wenn vorgeburtlich erfolgt) und ggf. Sorgeerklärung
Wir weisen Sie höflichst darauf hin, dass in besonderen Fällen weitere Unterlagen erforderlich sein können.